Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natursteine Schollbach
Vertragsbeziehung
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Leistung des Unternehmens Natursteine Schollbach.
Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich Natursteine Schollbach bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf beruft. - Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die von der Natursteine Schollbach nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind in jedem Falle unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Die Angebote der Natursteine Schollbach sind freibleibend und bis 7 Tage nach Datum der Angebotserstellung gültig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abreden, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner in Textform oder elektronischer Übermittlung. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Besteller/ Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder elektronischer Übermittlung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
- Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und nur auf Grundlage der durch den Kunden geäußerten Verwendungsabsichten, Beschaffenheit des Objektes und vorhandenem Material. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller / Käufer zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Vertrag mit dem Kunden aufgeführt ist. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ von uns bezeichnet haben. Eine Haftung für die Verwendbarkeit/Eignung unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben. Wir beschränken jeden Inhalt von Angaben unsererseits oder Folgen daraus auf die für uns nicht prüfbaren Angaben der Hersteller der Materialien etc. zu deren Verwendung, Eignung oder Beschaffenheit.
Preise, Zahlungs- und – Durchführungsbedingungen
- Sofern es nicht anders angegeben wird, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
- Die Preise sind kalkuliert auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und Angebotsbindungsfrist gültigen Kostensituation. Nach Ablauf der Angebotsbindungsfrist eintretende Lohn-, Materialpreis-, Transport- oder Dritt-Kostenerhöhungen sowie weitere nicht von Natursteine Schollbach zu vertretene oder unvorhergesehene Kostenanstiege werden bei neuen Angeboten zugrunde gelegt oder – bei bestehendem Angebot – der Durchführung der Leistungen bei Berechnung der ausgeführten Leistung mit Erhöhung der Angebotspreise. Wir haben die Möglichkeit die Berechnung von Preissteigerungen individuell zu vereinbaren.
- Wenn nichts anders vereinbart ist, sind zusätzlich anfallende Aufwendungen oder Auslagen, wie z.B. Gebühren eines Entsorgers, Transportkosten, Kosten für Lagerungen oder für Zwischenlagerungen, im Angebots- oder Einheits-Preis nicht enthalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt ist. Etwaige Aufwendungen sind möglichst vom Auftraggeber direkt an den jeweiligen Kosten-Gläubiger zu zahlen, Natursteine Schollbach ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers insoweit dem Kosten-Gläubiger gegenüber verpflichtend aufzutreten .
- Natursteine Schollbach ist nicht für die baurechtliche oder ordnungsbehördliche Zulässigkeit der beauftragten Lieferungen oder Leistungen verantwortlich oder haftbar – der Besteller sorgt selbst und vorab für alle Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grundlagen insoweit und trägt auch dafür Sorge, dass die Baustelle so bemessen oder eingerichtet ist, dass die beauftragten Lieferungen oder Leistungen auch ohne weiteren oder besonderen Aufwand oder Kosteneinsatz von Natursteine Schollbach erbracht werden können. Dies beinhaltet selbstverständlich auch den freien Zugang zu Strom und Wasser.
- Die von Natursteine Schollbach vorgesehenen Zahlungsfristen sind als Zahlungseingangs-fristen einzuhalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist eine Rechnung zur Zahlung fällig 7 Tage nach Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug.
Mit Verzugsbeginn ist die Natursteine Schollbach unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt Mahngebühren von € 10,00 pro eigener Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. - Mit Versand der Auftragsbestätigung durch Natursteine Schollbach ist eine Vorauszahlung fällig in Höhe von 50 % der bestätigten Auftragssumme. Dies gilt auch für weitere Angebote, Ergänzungen, Nachtragsangebote etc. Natursteine Schollbach ist zudem berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese erfolgen wöchentlich. Mit Versand der Anzeige, dass die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 7 Tagen möglich ist, ist jedenfalls ein Betrag von 90 % der bestätigten Gesamt-Angebotssumme zur Zahlung fällig und zu leisten, bevor Arbeiten durch Natursteine Schollbach weiter geführt werden.
Lieferungen, Gefahrenübergang
- Vereinbarte oder angegebeneLiefer- oder Leistungszeiten sind ungefähre Angaben nach dem zur Zeit der Beauftragung vorhandenen Planungsstand von Natursteine Schollbach. Sie sind immer abhängig von Witterung, Personalstand und Materiallieferung oder -Liefermöglichkeiten oder Transportmöglichkeiten und werden nach Möglichkeit eingehalten.
Auch an verbindlich vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist Natursteine Schollbach nicht gebunden in Fällen von Materialien-Nicht- oder Spätbelieferungen, insbesondere durch Vorlieferanten, Verzögerungen, Transportstörungen, Streiks oder Aussperrungen in unserem oder einem für uns arbeitenden Betrieb, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen sowie in allen Fällen höherer Gewalt. In diesen Fällen verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. - Wird durch die in Punkt 1 genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für einen der Vertragspartner unzumutbar, so steht es beiden Vertragsparteien frei den Vertrag zu lösen. Der Besteller wird schnellstmöglich von einer Lieferfristüberschreitung oder der Unmöglichkeit der Lieferung/ Leistung in Kenntnis gesetzt.
- Lieferungen / Leistungen verstehen sich i.d.R. berechnet ab Sitz von Natursteine Schollbach, wo die Waren bereit gestellt werden und vom Besteller/ Kunden auf dessen Kosten zu übernehmen sind, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Bereitstellung kann auch am Lager eines Dritten oder ab Hersteller / Händler erfolgen und wird dann von dort auf Gefahr und Kosten des Bestellers / Kunden bereitgestellt. Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.
- Mitgelieferte Verpackungen gehen bei Bereitstellung zur in den Besitz des Bestellers / Käufers über und werden nicht zurückgenommen. Die Bestellungen werden bis 7 Tage nach Anzeige der Lieferbereitschaft oder Rechnungsstellung in dem Lager zur Abholung bereitgestellt. Bei nicht fristgerechter Abholung können Lagergebühren erhoben werden.
- Ist im Angebot die Lieferung frei Bordsteinkante oder Grundstücksgrenze vereinbart worden, versteht sich darunter die Verfrachtung der Ware an diese vereinbarte Adresse. Die Abladung der Lieferung auf den Bürgersteig und somit ggf. in den öffentlichen Raum ist bei dieser Vereinbarung inklusive, weitere Leistungen werden berechnet.
Der Gefahrenübergang erfolgt dann direkt nach Entladung der Ware durch die Natursteine Schollbach oder einen beauftragten Spediteur. Bei Lieferung auf eine Baustelle werden befahrbare Anfahr- oder Lieferwege und Rangierraum für die benötigten Fahrzeuge und die unverzügliche Entladung durch den Besteller / Käufer vorausgesetzt. Dieser hat die Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu tragen, die durch nicht befahrbare Anfahr- oder Lieferwege und/ oder durch eine verzögerte Entladung entstehen. - Notwendige behördliche Genehmigungen auch zur Lieferung, eventuelle Sondernutzungen, zur Ausführung des Auftrags hat der Besteller / Käufer einzuholen und vorzulegen, soweit Natursteine Schollbach nicht ausdrücklich die Beantragung übernommen hat. Bei Montage, Verlegung oder Versetzung der Ware durch die Natursteine Schollbach hat der Besteller / Kunde dafür zu sorgen, dass zum Liefertermin alle baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung gegeben sind.
Gewährleistung, Haftung
- Naturstein ist ein Produkt der Natur, so dass Verschiedenheiten in Körnung, Farbe und Struktur sowie Adern und Schattierungen auftreten können. Das zu verwendende Gestein wird in Korn, Struktur und Farbe, wenn von uns geliefert, möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge sowie naturbedingten Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern stellen handelsübliche Naturgebilde dar und können daher nicht zu Beanstandungen berechtigen. Fachgerecht behobene Mängel in dem Stein kann der Besteller / Käufer nicht als Fehler bezeichnen. Die auszuführenden Natursteinarbeiten können somit – je nach Art des Steines – mehr oder weniger von einem vorgelegten Muster abweichen, ohne dass dieses zu Reklamationen berechtigt. Muster und Proben können nur allgemein die Farbe und Struktur der Steine zeigen, da es in der Natur der Sache liegt, dass Natursteinprodukte jeweils Abweichungen aufweisen. Sie gelten daher nur als annähernde Anschauungsstücke (Durchschnittsmuster) für die Qualität, Abmessung und Farbe, der später zu liefernden Steine. Bei keramischem Material können, aufgrund seiner Eigenart, Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Insbesondere bei Bestellung von Fliesen zweiter Wahl (Mindersortierung) können neben Farbabweichungen u. a. auch Fehlstellen an den Kanten oder an der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keine Mängelrüge Fliesen zweiter Wahl.
- Der Besteller / Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies unverzüglich bei der Natursteine Schollbach anzuzeigen. Dies gilt auch für eventuelle Abweichungen in der Bezeichnung oder von der Bestellung.
Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.
Handelt es sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Offensichtliche Mängel sind vor Einbau des Materials zu rügen.
Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. - Der Kunde/ Besteller hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu unternehmen, um die Voraussetzungen zum Lagern und alsdann zur gewünschten Bearbeitung / Verlegung der Materialien zu schaffen und aufrecht zu erhalten, damit die eventuelle Anlieferung und Bearbeitung / Verlegung rechtzeitig und ohne Störung durchgeführt werden kann. Der Kunde ist für den ungehinderten Zugang zum Lager- oder Leistungsort verantwortlich. Sie müssen zum Befahren von LKWs und Baumaschinen geeignet sein; dies gilt insbesondere für den Untergrund, die Breite und Durchfahrtshöhe.
Der Kunde / Besteller ist für die ordnungsgemäße Herstellung und Unterhaltung des vorhandenen Lagerorts, dessen Unterbaus oder der Umgebung des Lager- oder Leistungsortes verantwortlich.
Soweit Witterungsumstände oder andere von keiner der Vertragsparteien zu vertretende Umstände eine Lagerung oder Leistung Montage nicht zulassen, haftet Natursteine Schollbach hierfür nicht.
Der Kunde / Besteller wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Lagerung oder Leistungserbringung zu Schäden an z.B. Lager-, Rasen- oder Wegeflächen, an Pflanzen,Bepflanzungen oder sonstigen Aufbauten kommen kann, die auch nicht nur vorübergehender Art sind. Natursteine Schollbach ist bemüht, dies mit dem Maßstab der gebotenen Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zu verhindern. Der Nachweis dafür, dass dieser Maßstab nicht eingehalten wurde, obliegt dem Kunden. Wir verweisen jedenfalls auf die Geltung der nachfolgend formulierten Haftungsbeschränkungen - Während der Ausführungszeit von Verlegearbeiten und nach mitgeteiltem Abschluss der Arbeiten dürfen die Belagsflächen je nach Ausführungsart mindestens 2 Tage nach Fertigstellung nicht betreten und 4 Tage nicht befahren werden.
Dies erfordert insbesondere bei Treppen-, Treppenhaus- und Bodenbelagsarbeiten jeder Art, dass weder der Auftraggeber noch dritte Personen Zutritt zum Arbeitsbereich haben.
Bei Verstößen hiergegen entfällt für den Auftragnehmer jegliche Gewährungspflicht. - Bei Gewerken berechtigen geringfügige Maßabweichungen nicht zu einer Beanstandung, soweit sie den Gesamteindruck des Gewerkes nicht beeinträchtigen. Geringfügige Maßabweichungen sind +/-5%, wenn sie genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, soweit nicht zwingende Ausführungsvorschriften etwas anderes vorsehen. Entscheidend für die Abrechnung sind die gelieferten Mengen zu den angebotenen Einheitspreisen
- Mängelrügen berechtigen den Besteller / Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kauf- oder Leistungspreises oder anderer Forderungen.
- Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung der Waren gleicher Art und Güte nicht möglich, behält sich die Natursteine Schollbach vor eine Wandlung des Auftrags oder die (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises vorzunehmen, unter Ausschluss von Schadenersatz.
- Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.
- Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Nur für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Ziffer 9 und der weiteren Bestimmungen entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
- Ist der Schaden von einem Dritten verursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten – notfalls gerichtlich – geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Wir haften, soweit gesetzlich zulässig, im übrigen nur im Rahmen unserer betrieblichen Haftpflichtversicherung und deren Deckungsumfang und Deckungsbereich.
Eigentumsvorbehalt/ Urheberrecht
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung das Eigentum der Natursteine Schollbach (Vorbehaltsware).
Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern und diese, soweit noch nicht verbaut, zurück zu holen. Die Zutrittsrechte sind durch den Besteller / Käufer mit Auftragserteilung unwiderruflich erteilt. - An allen Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Schriftsätzen, etc. sowie allen sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen, die von der Natursteine Schollbach je erstellt werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Verwendung der o.g. Medien (§2 + §7 UrhG) – auch in abgewandelter Ausführung (§ 23 UrhG) – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz und kann strafrechtliche Folgen haben (§ 106 UrhG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz der Natursteine Schollbach.
- Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort des Geschäftssitzes der Natursteine Schollbach .
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natursteine Schollbach
Vertragsbeziehung
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Leistung des Unternehmens Natursteine Schollbach.
Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich Natursteine Schollbach bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf beruft. - Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die von der Natursteine Schollbach nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind in jedem Falle unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Die Angebote der Natursteine Schollbach sind freibleibend und bis 7 Tage nach Datum der Angebotserstellung gültig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abreden, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner in Textform oder elektronischer Übermittlung. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Besteller/ Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder elektronischer Übermittlung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
- Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und nur auf Grundlage der durch den Kunden geäußerten Verwendungsabsichten, Beschaffenheit des Objektes und vorhandenem Material. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller / Käufer zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Vertrag mit dem Kunden aufgeführt ist. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ von uns bezeichnet haben. Eine Haftung für die Verwendbarkeit/Eignung unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben. Wir beschränken jeden Inhalt von Angaben unsererseits oder Folgen daraus auf die für uns nicht prüfbaren Angaben der Hersteller der Materialien etc. zu deren Verwendung, Eignung oder Beschaffenheit.
Preise, Zahlungs- und – Durchführungsbedingungen
- Sofern es nicht anders angegeben wird, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
- Die Preise sind kalkuliert auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und Angebotsbindungsfrist gültigen Kostensituation. Nach Ablauf der Angebotsbindungsfrist eintretende Lohn-, Materialpreis-, Transport- oder Dritt-Kostenerhöhungen sowie weitere nicht von Natursteine Schollbach zu vertretene oder unvorhergesehene Kostenanstiege werden bei neuen Angeboten zugrunde gelegt oder – bei bestehendem Angebot – der Durchführung der Leistungen bei Berechnung der ausgeführten Leistung mit Erhöhung der Angebotspreise. Wir haben die Möglichkeit die Berechnung von Preissteigerungen individuell zu vereinbaren.
- Wenn nichts anders vereinbart ist, sind zusätzlich anfallende Aufwendungen oder Auslagen, wie z.B. Gebühren eines Entsorgers, Transportkosten, Kosten für Lagerungen oder für Zwischenlagerungen, im Angebots- oder Einheits-Preis nicht enthalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt ist. Etwaige Aufwendungen sind möglichst vom Auftraggeber direkt an den jeweiligen Kosten-Gläubiger zu zahlen, Natursteine Schollbach ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers insoweit dem Kosten-Gläubiger gegenüber verpflichtend aufzutreten .
- Natursteine Schollbach ist nicht für die baurechtliche oder ordnungsbehördliche Zulässigkeit der beauftragten Lieferungen oder Leistungen verantwortlich oder haftbar – der Besteller sorgt selbst und vorab für alle Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grundlagen insoweit und trägt auch dafür Sorge, dass die Baustelle so bemessen oder eingerichtet ist, dass die beauftragten Lieferungen oder Leistungen auch ohne weiteren oder besonderen Aufwand oder Kosteneinsatz von Natursteine Schollbach erbracht werden können. Dies beinhaltet selbstverständlich auch den freien Zugang zu Strom und Wasser.
- Die von Natursteine Schollbach vorgesehenen Zahlungsfristen sind als Zahlungseingangs-fristen einzuhalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist eine Rechnung zur Zahlung fällig 7 Tage nach Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug.
Mit Verzugsbeginn ist die Natursteine Schollbach unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt Mahngebühren von € 10,00 pro eigener Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. - Mit Versand der Auftragsbestätigung durch Natursteine Schollbach ist eine Vorauszahlung fällig in Höhe von 50 % der bestätigten Auftragssumme. Dies gilt auch für weitere Angebote, Ergänzungen, Nachtragsangebote etc. Natursteine Schollbach ist zudem berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese erfolgen wöchentlich. Mit Versand der Anzeige, dass die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 7 Tagen möglich ist, ist jedenfalls ein Betrag von 90 % der bestätigten Gesamt-Angebotssumme zur Zahlung fällig und zu leisten, bevor Arbeiten durch Natursteine Schollbach weiter geführt werden.
Lieferungen, Gefahrenübergang
- Vereinbarte oder angegebeneLiefer- oder Leistungszeiten sind ungefähre Angaben nach dem zur Zeit der Beauftragung vorhandenen Planungsstand von Natursteine Schollbach. Sie sind immer abhängig von Witterung, Personalstand und Materiallieferung oder -Liefermöglichkeiten oder Transportmöglichkeiten und werden nach Möglichkeit eingehalten.
Auch an verbindlich vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist Natursteine Schollbach nicht gebunden in Fällen von Materialien-Nicht- oder Spätbelieferungen, insbesondere durch Vorlieferanten, Verzögerungen, Transportstörungen, Streiks oder Aussperrungen in unserem oder einem für uns arbeitenden Betrieb, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen sowie in allen Fällen höherer Gewalt. In diesen Fällen verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. - Wird durch die in Punkt 1 genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für einen der Vertragspartner unzumutbar, so steht es beiden Vertragsparteien frei den Vertrag zu lösen. Der Besteller wird schnellstmöglich von einer Lieferfristüberschreitung oder der Unmöglichkeit der Lieferung/ Leistung in Kenntnis gesetzt.
- Lieferungen / Leistungen verstehen sich i.d.R. berechnet ab Sitz von Natursteine Schollbach, wo die Waren bereit gestellt werden und vom Besteller/ Kunden auf dessen Kosten zu übernehmen sind, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Bereitstellung kann auch am Lager eines Dritten oder ab Hersteller / Händler erfolgen und wird dann von dort auf Gefahr und Kosten des Bestellers / Kunden bereitgestellt. Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.
- Mitgelieferte Verpackungen gehen bei Bereitstellung zur in den Besitz des Bestellers / Käufers über und werden nicht zurückgenommen. Die Bestellungen werden bis 7 Tage nach Anzeige der Lieferbereitschaft oder Rechnungsstellung in dem Lager zur Abholung bereitgestellt. Bei nicht fristgerechter Abholung können Lagergebühren erhoben werden.
- Ist im Angebot die Lieferung frei Bordsteinkante oder Grundstücksgrenze vereinbart worden, versteht sich darunter die Verfrachtung der Ware an diese vereinbarte Adresse. Die Abladung der Lieferung auf den Bürgersteig und somit ggf. in den öffentlichen Raum ist bei dieser Vereinbarung inklusive, weitere Leistungen werden berechnet.
Der Gefahrenübergang erfolgt dann direkt nach Entladung der Ware durch die Natursteine Schollbach oder einen beauftragten Spediteur. Bei Lieferung auf eine Baustelle werden befahrbare Anfahr- oder Lieferwege und Rangierraum für die benötigten Fahrzeuge und die unverzügliche Entladung durch den Besteller / Käufer vorausgesetzt. Dieser hat die Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu tragen, die durch nicht befahrbare Anfahr- oder Lieferwege und/ oder durch eine verzögerte Entladung entstehen. - Notwendige behördliche Genehmigungen auch zur Lieferung, eventuelle Sondernutzungen, zur Ausführung des Auftrags hat der Besteller / Käufer einzuholen und vorzulegen, soweit Natursteine Schollbach nicht ausdrücklich die Beantragung übernommen hat. Bei Montage, Verlegung oder Versetzung der Ware durch die Natursteine Schollbach hat der Besteller / Kunde dafür zu sorgen, dass zum Liefertermin alle baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung gegeben sind.
Gewährleistung, Haftung
- Naturstein ist ein Produkt der Natur, so dass Verschiedenheiten in Körnung, Farbe und Struktur sowie Adern und Schattierungen auftreten können. Das zu verwendende Gestein wird in Korn, Struktur und Farbe, wenn von uns geliefert, möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge sowie naturbedingten Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern stellen handelsübliche Naturgebilde dar und können daher nicht zu Beanstandungen berechtigen. Fachgerecht behobene Mängel in dem Stein kann der Besteller / Käufer nicht als Fehler bezeichnen. Die auszuführenden Natursteinarbeiten können somit – je nach Art des Steines – mehr oder weniger von einem vorgelegten Muster abweichen, ohne dass dieses zu Reklamationen berechtigt. Muster und Proben können nur allgemein die Farbe und Struktur der Steine zeigen, da es in der Natur der Sache liegt, dass Natursteinprodukte jeweils Abweichungen aufweisen. Sie gelten daher nur als annähernde Anschauungsstücke (Durchschnittsmuster) für die Qualität, Abmessung und Farbe, der später zu liefernden Steine. Bei keramischem Material können, aufgrund seiner Eigenart, Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Insbesondere bei Bestellung von Fliesen zweiter Wahl (Mindersortierung) können neben Farbabweichungen u. a. auch Fehlstellen an den Kanten oder an der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keine Mängelrüge Fliesen zweiter Wahl.
- Der Besteller / Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies unverzüglich bei der Natursteine Schollbach anzuzeigen. Dies gilt auch für eventuelle Abweichungen in der Bezeichnung oder von der Bestellung.
Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt.
Handelt es sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Offensichtliche Mängel sind vor Einbau des Materials zu rügen.
Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. - Der Kunde/ Besteller hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu unternehmen, um die Voraussetzungen zum Lagern und alsdann zur gewünschten Bearbeitung / Verlegung der Materialien zu schaffen und aufrecht zu erhalten, damit die eventuelle Anlieferung und Bearbeitung / Verlegung rechtzeitig und ohne Störung durchgeführt werden kann. Der Kunde ist für den ungehinderten Zugang zum Lager- oder Leistungsort verantwortlich. Sie müssen zum Befahren von LKWs und Baumaschinen geeignet sein; dies gilt insbesondere für den Untergrund, die Breite und Durchfahrtshöhe.
Der Kunde / Besteller ist für die ordnungsgemäße Herstellung und Unterhaltung des vorhandenen Lagerorts, dessen Unterbaus oder der Umgebung des Lager- oder Leistungsortes verantwortlich.
Soweit Witterungsumstände oder andere von keiner der Vertragsparteien zu vertretende Umstände eine Lagerung oder Leistung Montage nicht zulassen, haftet Natursteine Schollbach hierfür nicht.
Der Kunde / Besteller wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Lagerung oder Leistungserbringung zu Schäden an z.B. Lager-, Rasen- oder Wegeflächen, an Pflanzen,Bepflanzungen oder sonstigen Aufbauten kommen kann, die auch nicht nur vorübergehender Art sind. Natursteine Schollbach ist bemüht, dies mit dem Maßstab der gebotenen Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zu verhindern. Der Nachweis dafür, dass dieser Maßstab nicht eingehalten wurde, obliegt dem Kunden. Wir verweisen jedenfalls auf die Geltung der nachfolgend formulierten Haftungsbeschränkungen - Während der Ausführungszeit von Verlegearbeiten und nach mitgeteiltem Abschluss der Arbeiten dürfen die Belagsflächen je nach Ausführungsart mindestens 2 Tage nach Fertigstellung nicht betreten und 4 Tage nicht befahren werden.
Dies erfordert insbesondere bei Treppen-, Treppenhaus- und Bodenbelagsarbeiten jeder Art, dass weder der Auftraggeber noch dritte Personen Zutritt zum Arbeitsbereich haben.
Bei Verstößen hiergegen entfällt für den Auftragnehmer jegliche Gewährungspflicht. - Bei Gewerken berechtigen geringfügige Maßabweichungen nicht zu einer Beanstandung, soweit sie den Gesamteindruck des Gewerkes nicht beeinträchtigen. Geringfügige Maßabweichungen sind +/-5%, wenn sie genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, soweit nicht zwingende Ausführungsvorschriften etwas anderes vorsehen. Entscheidend für die Abrechnung sind die gelieferten Mengen zu den angebotenen Einheitspreisen
- Mängelrügen berechtigen den Besteller / Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kauf- oder Leistungspreises oder anderer Forderungen.
- Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung der Waren gleicher Art und Güte nicht möglich, behält sich die Natursteine Schollbach vor eine Wandlung des Auftrags oder die (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises vorzunehmen, unter Ausschluss von Schadenersatz.
- Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.
- Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
- Nur für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Ziffer 9 und der weiteren Bestimmungen entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
- Ist der Schaden von einem Dritten verursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten – notfalls gerichtlich – geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Wir haften, soweit gesetzlich zulässig, im übrigen nur im Rahmen unserer betrieblichen Haftpflichtversicherung und deren Deckungsumfang und Deckungsbereich.
Eigentumsvorbehalt/ Urheberrecht
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung das Eigentum der Natursteine Schollbach (Vorbehaltsware).
Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern und diese, soweit noch nicht verbaut, zurück zu holen. Die Zutrittsrechte sind durch den Besteller / Käufer mit Auftragserteilung unwiderruflich erteilt. - An allen Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Schriftsätzen, etc. sowie allen sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen, die von der Natursteine Schollbach je erstellt werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Verwendung der o.g. Medien (§2 + §7 UrhG) – auch in abgewandelter Ausführung (§ 23 UrhG) – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz und kann strafrechtliche Folgen haben (§ 106 UrhG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nicht anders vereinbart, der Geschäftssitz der Natursteine Schollbach.
- Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort des Geschäftssitzes der Natursteine Schollbach .
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung und Leistung des Unternehmens Natursteine Schollbach.